Förderprogramm

Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Nevinghoff 40

48147 Münster

Weiterführende Links:
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ELAN-NRW – Elektronische Antragstellung für Landwirte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Flächen in benachteiligten Gebieten landwirtschaftlich nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, EU- und Landesmitteln, wenn Sie dauerhaft landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten nutzen.

Sie erhalten die Förderung für bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulagengebiet) ) in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Fördergebiet und liegt zwischen EUR 25,00 und EUR 75,00 pro Hektar.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 250,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

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