Förderprogramm

Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen (Richtlinien Mehrgefahrenversicherung – RL MGV)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Nevinghoff 40

48147 Münster

Weiterführende Links:
Gewährung von Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen ELAN-NRW – Elektronische Antragstellung für Landwirte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines odeer mittleres landwirtschaftliches Unternehmen oder Unternehmen des Garten- oder Weinbaus eine Versicherung gegen mindestens 2 witterungsbedingte Risiken wie Hagel, Frost, Sturm oder Starkregen abschließen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines und mittleres landwirtschaftliches, garten- oder weinbauliches Unternehmen bei Ihren Ausgaben für Versicherungsprämien für von Ihnen in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftete Flächen im Freilandgartenbau (Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse, Obst- und Weinbau), die mindestens 2 der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abdecken.

Sie erhalten die Förderung bei einem neu abgeschlossenen Mehrgefahrenversicherungsvertrag wie auch bei Erweiterung von bereits bestehenden Versicherungsverträgen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens jährlich bis zum 15.5. schriftlich und elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Legen Sie Ihrem Antrag bitte das Angebot eines Versicherungsunternehmens bei.

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