Förderprogramm

Meisterprämie Nordrhein-Westfalen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)

Kerstin Weidner

Auf'm Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Meisterprämie NRW

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie durch eine Prämie in Höhe von EUR 2.500, wenn Sie erfolgreich Ihre Meisterprüfung im Handwerk abgelegt haben. Sie erhalten die Förderung im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 31.12.2027.

Gefördert werden außerdem Ausgaben der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH), die im Rahmen der Umsetzung der Meisterprämie entstehen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss an die LGH, die die Prämie an Sie als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister ausreicht.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • 100 Prozent der im Rahmen der Auszahlung der Meisterprämie entstehenden Ausgaben der LGH sowie
  • EUR 2.500 zur Weiterleitung an Sie als prämierte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.

Als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister stellen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bitte ausschließlich online bei der LGH. Die LGH richtet ihren Antrag für die jeweiligen Durchführungs- und Bewilligungszeiträume an die Bezirksregierung Düsseldorf.

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