Förderprogramm

NRW.MicroCrowd

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

NRW.BANK

Service-Center

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Tel: 0211 917414800

Fax: 0211 917417832

NRW.BANK

Weiterführende Links:
NRW.MicroCrowd Kundenportal – NRW.MicroCrowd

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Verbindung mit einem Crowdfunding-Projekt ein Unternehmen gründen oder als junges Unternehmen Wachtums- oder Erweiterungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Volltext

Die NRW.BANK fördert die Gründung sowie die Weiterentwicklung von Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die mit ihrem Geschäftszweck soziale oder ökologische Ziele verfolgen und ihr Vorhaben parallel durch ein Crowdfunding-Projekt mitfinanzieren.

Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.

Das Darlehen kann bis zu 80 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs decken. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 50.000.

Eine Förderung aus dem Programm „NRW.Micro.Crowd“ können Sie zweimal erhalten, beim 2. Mal nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben und mit einer neuen positiven Crowdfinanzierung.

Ihren Antrag können Sie frühestens ab finaler Fixierung des Crowdfunding-Projekts auf der Plattform Startnext und spätestens 3 Tage vor Ende des Fundingzeitraums stellen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal bei der NRW.BANK ein.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), und Kleinstunternehmen als gGmbH sowie GmbH, die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe eine Existenz gründen beziehungsweise ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen parallel eine Finanzierung durch ein Crowdfunding über die Plattform Startnext vornehmen und das erste Fundingziel in Höhe von mindestens 20 Prozent des Darlehensbetrags erreichen.
  • Ihr Gründungsort beziehungsweise der Sitz Ihres Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Sie verfügen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation.
  • Ihr Vorhaben lässt einen dauerhaften Erfolg erwarten.
  • Ihre Gründung im Nebenerwerb sollte innerhalb von 3 Jahren zum Vollerwerb führen.
  • Bei der Umsetzung Ihres Vorhabens müssen Sie die ESG-Fördervoraussetzungen (Environmental, Social and Corporate Governance) beachten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen.

Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Merkblatt
NRW.MicroCrowd

[Stand 02/24]

1. Förderzwecke und -ziele

Wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung von Gründungen, die zur Existenzsicherung sowie zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen1) beitragen.

Mit dem Programm bietet die NRW.BANK für die Gründung sowie die Weiterentwicklung von Unternehmen bis zu fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen zu günstigen Konditionen an.

2. Antragsberechtigte

Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) und Kleinstunternehmen als gGmbH sowie GmbH 1), die mit ihrem Geschäftszweck soziale oder ökologische Ziele verfolgen,

a) die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,

b) die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Voraussetzung ist deren fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungs- beziehungsweise Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben. Der Gründungsort bzw. Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Wird der Antrag für eine Unternehmergesellschaft (UG), gGmbH oder GmbH mit nachhaltigem Geschäftszweck gesteilt, so haften alle Gesellschafter/innen gesamtschuldnerisch mit.

Für Unternehmen aus dem Sektor Fischerei/Aquakultur sowie aus dem Bereich der Primärerzeugung der im Anhang I AEUV aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist eine Antragstellung nicht möglich.

Ferner sind Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Förderung ausgeschlossen.

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern 2), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

3. Verwendungszweck

  • Gründung eines Unternehmens gemäß Ziffer 2a).
  • Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben gemäß Ziffer 2b) innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Gefördert werden auch erneute Existenzgründungen nach Ziffer 2a). Bedingung hierfür ist, dass

  • Verpflichtungen aus vorherigen Gründungen das aktuelle Gründungsvorhaben nicht belasten,
  • die für die vorherigen Gründungen gewährten Darlehen ohne Schaden abgewickelt werden.

Ausgeschlossen ist die Umschuldung bereits abgeschlossener Gründungs- oder Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben.

4. Fördervoraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • ein paralleles Crowdfunding-Projekt über Startnext,
  • erfolgreiches Erreichen des ersten Fundingziels (≥ 20% d. Darlehensbetrags).
  • bei Gründungen muss der Unternehmensstandort, bei Erweiterungs-/Wachstumsmaßnahmen der Investitionsort in NRW liegen.

Das Vorhaben muss einen dauerhaften Erfolg erwarten lassen. Nebenerwerbsgründungen sollen innerhalb von drei Jahren zum Vollerwerb führen.

5. Umfang der Förderung

Finanzierungsanteil: Bis zu 80% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs bei mindestens 20% Crowdfunding

Höchstbetrag des Darlehens:

50.000 € (entspricht 80%)

6. Darlehenskonditionen

Das Darlehen wird als Ratendarlehen ausgereicht.

Die Auszahlung erfolgt in einer Summe nach Beginn des Vorhabens und der Bestätigung der Auszahlung des Fundingbetrags durch Startnext.

Laufzeit:

Höchstens 10 Jahre.

Zinssatz:

Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit.

Der jeweils geltende Zinssatz ist im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen abrufbar.

Tilgung:

Nach Ablauf des tilgungsfreien Zeitraums von 6 Monaten bestimmt der Darlehensvertrag die Höhe der monatlichen Tilgungsraten. Während des tilgungsfreien Zeitraumes sind lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Darlehensbetrag zu leisten.

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist ohne Kosten jederzeit möglich.

7. EU-Beihilfebestimmungen

Die Gewährung von Darlehen aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung (Verordnung [EU] Nr. 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L 352/1 vom ABl. Reihe L, 15. Dezember 2023).

Nähere Informationen zu De-minimis-Beihilfen finden Sie unter www.nrwbank.de/de-minimis.

8. Antrags-/Zusageverfahren

Mit Beginn des Gründungsprojektes auf Startnext kann sich der/die Antragsteller/in die Antragsunterlagen nach Registrierung im Kundenportal unter www.nrwbank.de herunterladen und bearbeiten. Der vollständige Antrag mit Anlagen kann frühestens ab finaler Fixierung des Projektes auf Startnext im Kundenportal hochgeladen werden und somit bei der NRW.BANK eingereicht werden. Spätester Termin für die Antragstellung ist drei Tage vor Ende des festgelegten Fundingzeitraums für das beantragte Projekt bei Startnext.

Nach inhaltlicher Prüfung des Antrags anhand der vorgelegten Unterlagen übersendet die NRW.BANK, bei positiver Darlehensentscheidung, dem/der Antragsteller/in den Darlehensvertrag.

Das Programm „NRW.MicroCrowd“ darf zweimal gewährt werden. Eine zweite Gewährung kann nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben und mit einer neuen positiven Crowdfinanzierung erfolgen. Alternativ könnte ein Darlehen für das Programm „NRW.Mikrodarlehen“ über das STARTERCENTER NRW beantragt werden.

Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen aus diesem Programm besteht nicht.

Informationen erhalten Sie bei der

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf

NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster

Service-Center: + 49 211 91741-4800
E-Mail: info@nrwbank.de
Internet: www.nrwbank.de/microcrowd

                        

1) Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleiner und mittlerer Unternehmen, ABI. EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Kleinstunternehmen weisen demnach einen Jahresumsatz von max. 2 Mio. EUR, eine Bilanzsumme von max. 2 Mio. EUR und weniger als 10 Arbeitsplätze auf.

2) siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen

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