Förderprogramm

Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Digitale Sicherheit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Weiterführende Links:
MID-Digitale Sicherheit Förderportal MID-Digitale Sicherheit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine“ Sie als innovatives mittelständisches Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.

Im Programmteil MID-Digitale Sicherheit erhalten Sie die Förderung für die Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit. Die Förderung erfolgt in 3 sich ergänzenden Schwerpunkten:

  • Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation (IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen),
  • Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen (Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich digitale Sicherheit),
  • Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz (Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und dem Erwerb von Firewall-Lösungen beziehungsweise entsprechender Lizenzen, deren Wartung/Updates sowie deren Einbindung).

Sie erhalten die Föderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 15.000.

Sie können innerhalb von 2 Jahren die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.

Der Zuschuss muss mindestens EUR 4.000 betragen (Bagatellgrenze).

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst registrieren Sie sich für ein Losverfahren. Werden Sie durch das Losverfahren ausgewählt, werden Sie anschließend für das Antragsverfahren freigeschaltet und erhalten die Zugangsdaten, mit denen Sie bis einschließlich dem 28. des jeweiligen Monats Ihren Förderantrag im Förderportal stellen können.

Wenn Sie nicht ausgewählt werden, können Sie im Folgemonat wieder am Losverfahren teilnehmen.

Bewilligungsbehörde ist der Projektträger Jülich (PTJ).

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