Förderprogramm

Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilbereich MID-Digitale Sicherheit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Wilhelm-Johnen-Straße

52428 Jülich

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung MID-Digitale Sicherheit Förderportal MID-Digitale Sicherheit

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen die Sicherheit Ihrer digitalen Anwendungen verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine“ Sie als innovatives mittelständisches Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.

Im Programmteil MID-Digitale Sicherheit erhalten Sie die Förderung für die Umsetzung von spezifischen Maßnahmen zur Steigerung der digitalen Sicherheit. Die Förderung erfolgt in 3 sich ergänzenden Schwerpunkten:

  • Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation (IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen),
  • Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen (Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich digitale Sicherheit),
  • Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz (Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und dem Erwerb von Firewall-Lösungen beziehungsweise entsprechender Lizenzen, deren Wartung/Updates sowie deren Einbindung).

Sie erhalten die Föderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber 15.000 EUR.

Sie können innerhalb von 2 Jahren die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.

Der Zuschuss muss mindestens 4.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst registrieren Sie sich für ein Losverfahren. Werden Sie durch das Losverfahren ausgewählt, werden Sie anschließend für das Antragsverfahren freigeschaltet und erhalten die Zugangsdaten, mit denen Sie bis einschließlich dem 28. des jeweiligen Monats Ihren Förderantrag im Förderportal stellen können.

Wenn Sie nicht ausgewählt werden, können Sie im Folgemonat wieder am Losverfahren teilnehmen.

Bewilligungsbehörde ist der Projektträger Jülich (PTJ).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen in der Lage sein, den für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Eigenanteil aufzubringen.
  • Die Laufzeit Ihres Projekts kann 3, 6, 9 oder 12 Monate betragen.
  • Sie müssen für das zu fördernde Vorhaben ein Unternehmen auswählen, das einschlägige Referenzen beziehungsweise Kompetenzen aufweisen kann. Ihre Auswahl muss nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen erfolgen.
  • Es dürfen keine Unteraufträge im Zusammenhang mit der Leistungserbringung vergeben werden.
  • Auftragnehmende und auftraggebende Unternehmen dürfen innerhalb einer Fördermaßnahme nicht identisch sein.

Von der Förderung ausgeschlossen ist Software, für die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Warnung ausgesprochen hat.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) zur Durchführung des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“
zum Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit
vom: 01.08.2024
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblink zur Bekanntmachung

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