Förderprogramm

Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Assistent/in

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Digitalisierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Weiterführende Links:
MID-Assistent/in Förderportal MID-Assistent/in

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Zuge von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten Universitäts- oder Fachhochschulabsolventinnen oder -absolventen einstellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ bei der Umsetzung von Innovations- beziehungsweise Digitalisierungsprojekten. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.

Im Programmteil MID-Assistent/in erhalten Sie die Förderung für die Neueinstellung einer Person mit einschlägigem Hochschulabschluss zur Umsetzung eines Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojektes.

Dabei geht es um die Umsetzung von Projekten in folgenden Förderschwerpunkten:

  • Digitale Produkte und Dienstleistungen – Entwicklung intelligenter Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel,
  • Prototypen und MVP (Minimum Viable Product: ein minimal funktionsfähiges, nutzerzentriertes Produkt im Rahmen einer agilen Entwicklung und Optimierung) – Entwicklung und Bau von Prototypen/Schnittstellen zu bestehenden Systemen sowie Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld,
  • Grüne Transformation – Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Zeitraum von 2 Jahren

  • bis zu EUR 33.000, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu 5 Mitarbeitende mit Hochschulabschluss beschäftigen, und
  • bis zu EUR 48.000, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Mitarbeitenden mit Hochschulabschluss beschäftigen,

für bis zu 2 Jahre.

Bei einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss, der abhängig von der vereinbarten Arbeitszeit ist.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Online-Förderportal beim Projektträger Jülich.

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