Förderprogramm

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenoffen), Beratung, Digitalisierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Weiterführende Links:
MID-Gutscheine Förderportal MID-Gutscheine

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die Neu- und Weiterentwicklung beziehungsweise Digitalisierung Ihrer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren vorantreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Gutscheine“ Sie als innovatives mittelständisches Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten MID-Assistent/in, MID-Gutschein und MID-Digitale Sicherheit.

Durch die Gutscheinförderung können Sie projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf Ihren Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Sie können Gutscheine erhalten für

  • MID-Digitalisierung: umfassender Digitalisierungsauftrag rund um die Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen in den Förderschwerpunkten „Digitale Produkte und Dienstleistungen – Intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel“ und „Digitale Prozesse – Soft- und Hardwarelösungen für smarte unternehmensinterne Prozesse“,
  • MID-Analyse: externe, wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder eines innovativen Produktionsverfahrens,
  • MID-Innovation: externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren bis zur Markt- beziehungsweise Produktionsreife auszugestalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie können als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen eine Erstattung von 70 Prozent und als mittleres Unternehmen von 50 Prozent erhalten, maximal jedoch

  • EUR 15.000 für die Gutscheine MID-Digitalisierung und MID-Analyse,
  • EUR 40.000 für den Gutschein MID-Innovation.

Sie können innerhalb von 2 Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen. Ausnahme ist die Gutscheinvariante MID-Innovation, die auch auf Analyseergebnissen der Gutscheinvariante MID-Analyse beziehungsweise dem bis 2019 geltenden Innovationsgutschein B aufbauen kann.

Die Bagatellgrenze liegt bei MID-Digitalisierung und MID-Analyse bei EUR 4.000 und bei MID-Innovation bei EUR 10.000.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst registrieren Sie sich für ein Losverfahren. Werden Sie durch das Losverfahren ausgewählt, werden Sie anschließend für das Antragsverfahren freigeschaltet und erhalten die Zugangsdaten, mit denen Sie bis einschließlich dem 28. des jeweiligen Monats Ihren Förderantrag im Förderportal stellen können.

Wenn Sie nicht ausgewählt werden, können Sie im Folgemonat wieder am Losverfahren teilnehmen.

Bewilligungsbehörde ist der Projektträger Jülich (PTJ).

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