Förderprogramm

Förderung im Rahmen von Mittelstand Innovativ & Digital (MID) im Teilprogramm MID-Gutschein MID-Digitalisierung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenoffen), Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Wilhelm-Johnen-Straße

52428 Jülich

Weiterführende Links:
Mittelstand Innovativ NRW: MID-Gutscheine (externer Link) Förderportal MID-Gutscheine (externer Link) Formular „Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein“ (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Mit dem MID-Gutschein MID-Digitalisierung können Unternehmerinnen und Unternehmer einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln.

Volltext

Die eigene Innovationskraft stärken sowie Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital und sicher weiterentwickeln, um das Unternehmen zukünftsfähig aufzustellen und als wirtschaftlicher Motor zur Stärke des Landes beizutragen.

Das ist der Kern des Förderprogramms Mittelstand Innovativ & Digital (MID), mit dem das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt.

Das branchenübergreifende Förderprogramm besteht aus mehreren Teilprogrammen, die jeweils unterschiedliche Bedarfe im nordrhein-westfälischen Mittelstand abdecken. Mit dem MID-Gutschein MID-Digitalisierung können Unternehmerinnen und Unternehmer einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln.

Förderfähig sind dabei ausschließlich projektbezogene Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen Dritter. Die Projektlaufzeit kann bei Antragstellung auf 3, 6, 9 oder 12 Monate festgelegt werden, wobei eine maximale Förderung von 15.000 EUR möglich ist und eine Förderquote von 50 Prozent gilt.

Aktuelle Informationen wie eine detaillierte Übersicht zu förderfähigen sowie nicht-förderfähigen Maßnahmen finden Sie auf der Webseite „Mittelstand Innovativ NRW“ (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Die Antragstellung und alle weiteren Dokumente rund um die Förderung können vollständig digital über das entsprechende Förderportal (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.

Anträge sollen nur von den Unternehmen selbst generiert werden. Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsverfahren, das heißt das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung.

Eine Einreichung der Nachweise, beispielsweise eine Kopie der Rechnung, erfolgt ebenfalls digital über das Förderportal. Die Auszahlung der Mittel durch den Projektträger Jülich erfolgt dann zeitnah.

Dem Antrag sind folgende Dokumente beizufügen:

  • Ein Nachweis über die Geschäftstätigkeit (Kopie der Gewerbeanmeldung/des Handelsregisterauszuges, als juristische Person zum Beispiel GmbH oder AG ist zwingend der Handelsregisterauszug beizufügen), eine Bescheinigung des Finanzamtes (bei freiberuflich tätigen Personen)
  • das Angebot der Hochschule/Forschungseinrichtung beziehungsweise des Unternehmens
  • die Abschließende Erklärung zur Antragstellung MID-Gutschein (siehe weiterführende Links).

Bearbeitungsdauer

Nach Einreichung eines vollständigen Antrages im Förderportal dauert die Verarbeitung der Unterlagen in der Regel 6 Wochen.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50.000.000 EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43.000.000 EUR aufweisen. Maßgeblich sind dafür die Daten der letzten 3 Jahresabschlüsse.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Die getätigte Maßnahme muss ihre Wirkung an einem Standort in NRW entfalten.

Projekte, die schon im Rahmen anderer Programme, der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder, gefördert werden, können nicht noch einmal durch MID-Gutschein unterstützt werden.

weitere Informationen

Vorliegender Beitrag umfasst ausschließlich Informationen zum MID-Gutschein MID-Digitalisierung. Die in der Rechtsgrundlage aufgeführten Teilprogramme MID-Innovation und MID-Analyse sind eingestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) zur Durchführung des Förderprogramms „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“
zum Teilprogramm MID-Gutscheine
MID-Digitalisierung
MID-Analyse
MID-Innovation
vom: 01.08.2024
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblink zur Bekanntmachung (PDF, nicht barrierefrei)

Service
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