Förderprogramm

Mobilisierung von Wohnraum für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine (RL MoWo NRW 2023)

Förderart:
Darlehen, Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Zuständiges Amt für Wohnungswesen

Weiterführende Links:
Wohnraumoffensive für Schutzsuchende aus der Ukraine

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie für Geflüchtete aus der Ukraine oder aus anderen Ländern Wohnraum schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohnraum für aus der Ukraine vertriebene Personen oder für andere aufzunehmende Personen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Neuschaffung von Mietwohnraum und Gruppenwohnungen (Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern und Gemeinschaftsräumen) durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden,
  • die Herrichtung von vermietungsfähigen Wohnungen (Instandsetzung und Teilmodernisierung) in Wohn- und Nichtwohngebäuden und
  • den Ankauf von Zweckbindungen an Wohnungen, die frei sind oder innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung der Förderzusage frei werden.

Für die Neuschaffung von Wohnraum erhalten Sie die Förderung als Darlehen, für die Herrichtung von Wohnraum und den Ankauf von Zweckbindungen erhalten Sie einen Zuschuss:

  • Die Höhe des Grunddarlehens für die Neuschaffung von Wohnraum ist abhängig vom Standort des Objekts und beträgt zwischen EUR 3.010 und EUR 3.390 pro Quadratmeter. Außerdem können Sie ein Zusatzdarlehen zum Beispiel für Klimaanpassungsmaßnahmen oder besondere Wohnumfeldqualitäten bekommen.
  • Die Höhe des Zuschusses für die Herrichtung von Wohnraum beträgt pro Quadratmeter Wohnfläche 60 Prozent der förderfähigen Baukosten und Baunebenkosten, anerkannt werden maximal EUR 850,00 pro Quadratmeter Wohnfläche.
  • Für den Ankauf von Zweckbindungen beträgt die Höhe des Zuschusses abhängig vom Standort des Objekts pauschal zwischen EUR 1,00 und EUR 3,00 pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das für Sie zuständige Amt für Wohnungswesen bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

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