Förderprogramm

Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

Leibnizstraße 10

45659 Recklinghausen

Weiterführende Links:
Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen in NRW

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung einer Netzstruktur an Umweltbildungszentren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen und Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE).

Die Förderung erhalten Sie für Maßnahmen und Netzwerkaktivitäten von BNE-/Umweltbildungseinrichtungen in den folgenden Handlungsfeldern:

  • BNE-Bildungsprogramm: Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung eines umfassenden, kompetenzorientierten BNE-Programms,
  • Maßnahmen zur Unterstützung der Landesprogramms „Schule der Zukunft“,
  • Netzwerkaktivitäten in der Region,
  • Kooperation im Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung NRW,
  • fachbezogene Weiterbildung und Qualifizierung.

Zudem erhalten Sie die Förderung für Maßnahmen und Projekte, die

  • einer Bildung für nachhaltige Entwicklung dienen,
  • interdisziplinäres Fachwissen vermitteln und
  • den Austausch befördern.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im Rahmen der Förderung der Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen maximal EUR 130.000 pro Einrichtung im Jahr.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Ihren Erstantrag können Sie bis zum 31.10. eines Jahres für die nächste Förderperiode stellen. Ihren Folgeantrag können Sie bis zum 15.12. eines Jahres für die nächste Förderperiode einreichen.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?