Förderprogramm

Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Albrecht-Thaer-Straße 34

48147 Münster

Tel: 0251 917970

Fax: 0251 91797100

Wald und Holz NRW

Weiterführende Links:
Direkte Förderung in Waldgenossenschaften Waldbauernlotse – sicher zur direkten Förderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Waldgenossenschaft Dienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung nutzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Waldgenossenschaft bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen.

Sie erhalten die Förderung für die folgenden forstwirtschaftlichen Maßnahmen:

  • Wirtschaftsplanung,
  • biologische Produktion,
  • technische Produktion,
  • Förderung der Biodiversität im Wald.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben.

Der jährliche Höchstbetrag ist abhängig von Ihrer Hektar-Fläche und einem durchschnittlichen Betreuungszeitbedarf je Hektar.

Der Höchstbetrag für Ihr zusätzlich eingestelltes Fachpersonal beträgt EUR 60.000 pro Jahr je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (39 Wochenarbeitsstunden).

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.000.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

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