Förderprogramm

Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Mobilität, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Münster

Domplatz 1–3

48143 Münster

Tel: 0251 4113701

Fax: 0251 41183701

Bezirksregierung Münster

Weiterführende Links:
Bezirksregierung Münster – Flugplätze Bezirksregierung Düsseldorf – Förderung im Bereich Luftverkehr

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Flugsicherheit, der Flugplatzinfrastruktur oder des Umweltschutzes am Flugplatz umsetzen oder neue Luftfahrttechnologien erforschen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Vorhaben im Bereich des Luftverkehrs.

Sie erhalten die Förderung in 2 Teilbereichen:

  • Maßnahmen, die eine Bedeutung für die Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes im Luftverkehr haben: Fördergegenstände sind
    • Flugplatzbetriebsflächen sowie ortsfeste Anlagen,
    • Flugplatzhochbauten sowie flugplatzbezogene Anlagen,
    • Fahrzeuge und flugplatzbezogene Geräte,
    • Hindernisfreiheit,
    • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
    • unter bestimmten Voraussetzungen auch der Erwerb von Grundstücken, Planungsunterlagen und Gutachten sowie Planungsausgaben,
  • Maßnahmen, die eine Bedeutung für die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien haben: Gefördert werden Investitionen für innovative Produkte und Verfahren in der Luftfahrt als Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • je nach Maßnahme bis zu 65 oder 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben je nach Antragstellerin und Antragsteller und Vorhaben zwischen 50 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Bezirksregierung Düsseldorf, falls Sie Ihren Sitz im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Köln haben. Falls Sie Ihren Sitz in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold oder Münster haben, richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Münster.

Planen Sie ein Vorhaben, das größer als EUR 180.000 ist, oder ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, müssen Sie Ihr Vorhaben vor Antragstellung formlos per E-Mail oder postalisch beim für Verkehr zuständigen Ministerium anmelden. Im Fall der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben legt das Ministerium die bewilligende Stelle fest.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?