Förderprogramm

NeueWege.IN.NRW – Innovative Mobilität und Logistik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

Projektträger Jülich (PtJ)

52425 Jülich

Weiterführende Links:
EFRE NRW –Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW Innovationswettbewerb NeueWege.IN.NRW EFRE 2021–2027 Submission Tool EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie innovative Vorhaben zu nachhaltiger, ökonomisch sinnvoller Mobilität und Logistik umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, die nachhaltige Mobilitäts- oder Logistikansätze auf Schiene, Straße, Wasser oder in der Luft verfolgen und ein hohes ökonomisches und ökologisches Potenzial für NRW aufweisen.

Sie erhalten die Förderung bevorzugt für Kooperationsvorhaben in folgenden Themenschwerpunkten:

  • neue, vernetzte multi- und intermodale Mobilitäts- und Logistiklösungen,
  • Erprobung neuer klimafreundlicher Technologien und Prototypen automatisierter und vernetzter Mobilität,
  • Digitalisierung von Mobilitätsdaten für die Mobilität als Dienstleistung und für Logistikanwendungen,
  • neue Ansätze intelligenter Verkehrsmanagementsysteme und integrierter Vorhaben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 80 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 70 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen höchstens 75 Prozent, bei entsprechenden Einzelvorhaben höchstens 60 Prozent und bei Prozess- oder Organisationsinnovationen höchstens 50 Prozent sowie
  • für Akteurinnen und Akteure, die das Projekt im nichtwirtschaftlichen Bereich durchführen (zum Beispiel Hochschulen und Forschungseinrichtungen), 90 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

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