Förderprogramm

NRW.BANK Sonderprogramm Hochwasserschutz

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Tel: 0211 917414600, 0251 917414600

NRW.BANK

Weiterführende Links:
NRW.BANK.Sonderprogramm Hochwasserschutz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie wasserwirtschaftliche Maßnahmen planen, um etwa den Hochwasserschutz zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Die NRW.BANK fördert ergänzend zu Zuwendungen des Landes Investitionen in wasserwirtschaftliche Maßnahmen.

Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Wasserbauliche Maßnahmen: Hochwasserschutz, naturnaher Gewässerausbau einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs sowie Öffentlichkeitsarbeit,
  • Untersuchungen, Erhebungen und Planungen von grundsätzlicher oder überregionaler Bedeutung für die Wasserwirtschaft einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs sowie Öffentlichkeitsarbeit,
  • Talsperren: Bau, Erweiterung oder Anpassung von Talsperren an die allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich des erforderlichen Grunderwerbs sowie Öffentlichkeitsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Das Darlehen kann bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Investitionskosten betragen. Darlehen und Zuschuss dürfen zusammen maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Investitionskosten betragen. Zusätzlich können bis zu einer Höhe von 5 Prozent der Kreditsumme nicht zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben finanziert werden.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt maximal 50 Jahre.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der NRW.BANK.

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