Förderprogramm

NRW.BANK Universalkredit

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Existenzgründung & -festigung, Unternehmensfinanzierung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Existenzgründer/in, Unternehmen
Ansprechpunkt:

NRW.BANK

Service-Center

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Tel: 0211 917414800

Fax: 0211 917417832

NRW.BANK

Weiterführende Links:
NRW.BANK.Universalkredit Weg vom Gas

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben mit positivem Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen im In- und Ausland finanzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten. Der NRW.BANK.Universalkredit steht auch für von der Unterbrechung der A45 betroffene KMU zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Energieversorgung von Gas auf erneuerbare Energien umstellen wollen, können Sie als Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb außerdem ein Darlehen in der Fördervariante „Weg vom Gas“ erhalten.

Volltext

Die NRW.BANK unterstützt Sie als Existenzgründerin oder Existenzgründer, gewerbliches Unternehmen, Freiberuflerin oder Freiberufler mit dem NRW.BANK Universalkredit bei der Umsetzung von Vorhaben im In- und Ausland.

Sie erhalten das Darlehen für

  • Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen,
  • Betriebsmittel,
  • Gründung.

Außerdem erhalten Sie als kleines und mittleres Unternehmen, Handwerksunternehmen, Freiberuflerin oder Freiberufler in Südwestfalen, wenn Sie von der Sperrung der A 45 wegen der Sprengung der Rahmede-Brücke betroffen sind, befristet bis zum 31.12.2025 ein zinsgünstiges Darlehen zur Minderung der Umsatzeinbußen oder höheren allgemeinen Betriebs- und Materialkosten. 

In der Fördervariante „Weg vom Gas“ erhalten Sie als Kleinstunternehmen oder kleines Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder als Handwerksunternehmen befristet bis zum 30.6.2024 eine Förderung für die Umstellung von Erdgas auf erneuerbare Energien.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

  • Die Höhe des Darlehens ist nicht begrenzt, ab EUR 1 Million können besondere Bestimmungen gelten. Sie können mit dem Darlehen bis zu 100 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben finanzieren.
  • Die Laufzeiten betragen 3 bis 9, 10, 15 oder 20 Jahre (bei Ratendarlehen) beziehungsweise 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre (bei endfälligen Darlehen).
  • Für Unternehmen ist die Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab EUR 125.000 möglich.
  • Die Höhe des Darlehens in der Fördervariante „Weg vom Gas“ beträgt bis zu EUR 2 Millionen mit Tilgungsnachlass von 30 Prozent der Darlehenssumme (maximal EUR 200.000).
  • Die Höhe des Darlehens für von der A-45-Sperrung betroffene Unternehmen beträgt bis zu EUR 2 Millionen mit Tilgungsnachlass von 20 Prozenzt der Darlehenssumme (maximal EUR 100.000).

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn weiter an die NRW.BANK.

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