Förderprogramm

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Förderung von Mietwohnraum

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Zuständiges Amt für Wohnungswesen

Weiterführende Links:
Mietwohnraum schaffen, modernisieren und umbauen Öffentliche Wohnraumförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen Mietwohnraum schaffen wollen für Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden Mietwohnraum neu schaffen, der für Haushalte bestimmt ist, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Sie erhalten die Förderung für die Neuschaffung von

  • Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern sowie Mieteinfamilienhäusern,
  • bindungsfreien Mietwohnungen gegen Einräumung von Benennungsrechten an geeigneten Ersatzwohnungen (mittelbare Belegung),
  • Gemeinschaftsräumen und
  • Räumen zum Zweck der Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur (Infrastrukturräume)

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Ihr Darlehen besteht aus einer Grundpauschale sowie einem Zusatzdarlehen für

  • standortbedingte Mehrkosten,
  • Klimaanpassungsmaßnahmen und besondere Wohnumfeldqualitäten,
  • Energieeffizienz,
  • Bauen mit Holz,
  • barrierefreies Wohnen,
  • städtebauliche und gebäudebedingte Mehrkosten bei Nutzungsänderung,
  • Mieteinfamilienhäuser,
  • neu gegründete, bewohnergetragene Wohnungsgenossenschaften und
  • Planungswettbewerbe.

Die Höhe Ihres Darlehens hängt vom Einkommen, der Größe des Haushalts und dem Standort des Objekts ab.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?