Förderprogramm

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024 – Modernisierungsförderung

Förderart:
Darlehen
Förderbereich:
Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Zuständiges Amt für Wohnungswesen

Weiterführende Links:
Mietwohnraumförderung – Modernisierung Öffentliche Wohnraumförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in NRW bereits bestehenden Wohnraum modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in und an Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern sowie Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen und den dazugehörigen Grundstücken.

Sie erhalten die Förderung für

  • Bau- und Baunebenkosten,
  • Installation von Photovoltaik,
  • Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit sowie
  • Schaffung von Wohnraum durch Um- und Ausbau.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt maximal EUR 220.000 pro Wohnung oder Eigenheim.

Ihr Darlehen muss mindestens EUR 5.000 pro Wohnung betragen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung.

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