Förderprogramm

Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Wirtschaftliche Angelegenheiten des Feuer- und Katastrophenschutzes

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als private Hilfsorganisation im Katastrophenschutz mitwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Ihre nichtinvestiven Ausgaben erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als private Hilfsorganisation, die bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, Großeinsatzlagen und Katastrophen mitwirkt.

Sie erhalten die Förderung für nichtinvestive Ausgaben, die bei der Durchführung von Übungen, bei Ausbildungsmaßnahmen und auch bei Ihrer Verwaltung entstehen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je Einsatzeinheit EUR 19.200 und je Wasserrettungszug EUR 19.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an die zuständige Bezirksregierung.

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