Förderprogramm

progres.nrw – Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen – Programmbereich Klimaschutztechnik

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Smart Cities & Regionen, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Wohnungsbau & Modernisierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Arnsberg

Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW

Postfach 102545

44025 Dortmund

Weiterführende Links:
Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen in Zukunft erneuerbare Energien nutzen und Energie einsparen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie unterstützt im Rahmen von progres.nrw bei der Einführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur rationellen Energieverwendung.

Sie erhalten die Förderung in folgenden Modulen:

  • Fördermodul „Erneuerbare Energien“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem
    • thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
    • Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden (Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen und Agro-Photovoltaikanlagen)
    • Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
    • Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
    • Wasserkraftanlagen
    • Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
    • Förderung von Fassaden-Photovoltaik
    • Förderung von Carports mit Photovoltaik-Dach
    • Förderung von Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen
  • Fördermodul „Geothermie“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien auf Basis von Geothermie sowie Studien, seismische Messungen und Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
    • oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Brunnenbohrungen)
    • mitteltiefe Erdwärmesonde
    • Weiterbildung zur Fachkraft für Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeüberträger-Systemen (Erdwärmesonden)
    • Fortbildungslehrgänge an einer staatlich anerkannten Fachschule für Technik
  • Fördermodul „Energiesysteme für klimagerechte Gebäude“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen zum effizienten Energieeinsatz in Gebäuden sowie der Nutzung von erneuerbaren Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom
    • stationäre wasserstoffbasierte Energiesysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
    • thermische Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
    • Biomasseanlagen in Verbindung mit der Nutzung von Solarenergie
    • oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe
    • Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
    • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
    • Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung
    • Bildungsprämie Wärmepumpe
  • Fördermodul „Energiewende im Quartier“: Anlagen, Techniken und Maßnahmen für die effiziente und klimaschonende Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden bis zur Ebene eines Quartiers
    • Nahwärme- und Nahkältenetze
    • Anschluss an ein Wärme- und Kältenetz
    • Wärme- und Kältespeicher
    • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung
    • Anlagen zur Nutzung von Abwärme zur Verbesserung der Energieeffizienz
  • Fördermodul „Modellprojekte.NRW“: vom Land Nordrhein-Westfalen initiierte Vorhaben für klimagerechte und nachhaltige Gebäude und Quartiere sowie Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
    • KlimaGebäude.NRW
    • Wohngebäude im Passivhaus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
    • Wohngebäude im Drei-Liter-Haus-Standard einschließlich Lüftungsanlagen
    • Energie-Monitoring von Nichtwohngebäuden
    • Maßnahmen von besonderem Landesinteresse
  • Fördermodul „Förderung von Wärmekonzepten“: technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Umsetzung effizienter, treibhausgasarmer und treibhausgasneutraler Prozesswärme in Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes
  • Fördermodul „Erstberatung zur klimaneutralen Transformation für Kleinst- und Kleinunternehmen“: technisch-betriebswirtschaftliche Beratungen mit schriftlichen Handlungsempfehlungen zur klimaneutralen Transformation von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes sowie
  • Fördermodul „Transformationskonzepte für die treibhausgasneutrale Produktion 2045: technisch-betriebswirtschaftliche Konzepte zur Transformation von Unternehmen und Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes im Hinblick auf das Ziel einer treibhausgasneutralen Produktion bis spätestens 2045.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses ist von Art und Umfang Ihrer Maßnahme abhängig.

Ihre Kosten müssen mindestens EUR 350,00 betragen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das elektronische Antragsformular oder schriftlich bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 – Bergbau und Energie in NRW.

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