Förderprogramm

Projekte und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Kommune, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Kulturförderrichtlinie NRW

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Kunst- oder Kulturprojekte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten in den Bereichen Kultur, Kunst und kulturelle Bildung auf der Grundlage des Kulturfördergesetzes NRW.

Sie erhalten eine Förderung für Maßnahmen in den Handlungsfeldern

  • kulturelle Infrastruktur und interkommunale Kooperation,
  • Künste,
  • Erhalt des kulturellen Erbes,
  • kulturelle Bildung und Bibliotheken,
  • freie Szene und Soziokultur,
  • Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Breitenkultur,
  • Kultur und gesellschaftlicher Wandel/Strukturwandel,
  • Experimente.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderungen bis zu EUR 50.000,
  • bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderungen ab EUR 50.000 bis zu EUR 250.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.

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