Förderprogramm

Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Privatperson, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landesamt für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

Koordinierende Stelle Vertragsnaturschutz

Leibnizstraße 10

45659 Recklinghausen

Weiterführende Links:
Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen ELAN-NRW – Elektronische Antragstellung für Landwirte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur naturschutzgerechten Landbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes, die der Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt und dem Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften dienen. 

Mit der Förderung können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Ackerflächen sowie die Umwandlung von Acker in Grünland mit anschließender extensiver Grünlandnutzung, 
  • naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Grünland und Pflege von Offenlandbiotopen,
  • Pflege und Ergänzungspflanzung von Streuobstwiesen,
  • Pflege von Hecken.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme.

Die Bagatellgrenze beträgt EUR 100,00 bezogen auf die Grundbewilligung pro Jahr.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das elektronische Antragsverfahren zum 30.6. des jeweiligen Jahres vor Beginn des Förderzeitraumes bei den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

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