Förderprogramm

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe – Beratung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

NRW.BANK

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Tel: 0211 917414800

Fax: 0211 917417832

NRW.BANK

Weiterführende Links:
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – Beratung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen oder touristischen Wirtschaft Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von qualifizierten externen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden und die für Ihr Unternehmen von besonderem Gewicht sind.

Sie erhalten die Förderung für Beratungen in den Bereichen

  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,
  • frühzeitige Umstrukturierung,
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte,
  • geplante Übergabe des Unternehmens auf einen Unternehmensnachfolger,
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen,
  • Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt.

Außerdem können Sie eine Förderung für Beratungen bekommen, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung und beziehungsweise oder mit dem Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit zu analysieren und dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln, sowie für sogenannte Belegschaftsinitiativen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise übernehmen wollen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für eine 1. Phase bis zu 25 Prozent der Beratungskosten für bis zu 5 Tagewerke und für eine gegebenenfalls notwendige 2. Phase bis zu 50 Prozent der Beratungskosten für bis zu 10 weitere Tagewerke, maximal jedoch EUR 1.000 je Tagewerk. Ein Tagewerk entspricht 8 Zeitstunden.

Die Höhe der Förderung für Belegschaftsinitiativen beträgt bis zu 70 Prozent der Beratungskosten für jede Phase.

Sie können die 1. und die 2. Phase der Beratungsförderung innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren normalerweise nur jeweils einmal in Anspruch nehmen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die NRW.BANK.

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