Förderprogramm

Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Bezirksregierung Arnsberg – Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (KISS) Bezirksregierung Münster – Selbsthilfekontaktstellen (Kiss)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Ihren Selbsthilfe-Kontaktstellen Fachkräfte einstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie Selbsthilfe-Kontaktstellen einrichten und unterhalten.

Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften und Personen, die im Sekretariat arbeiten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 15.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr, als neue Selbsthilfe-Kontaktstelle spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn an die zuständige Bezirksregierung. Die untere Gesundheitsbehörde erhält eine Kopie des Antrags.

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