Förderprogramm

Zuwendungen für Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Arnsberg

Kompetenzzentrum für Integration (KfI)
Dezernat 36

Seibertzstraße 1

59821 Arnsberg

Weiterführende Links:
MSO-Förderung Integration.web – Online-Antrag

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Migrantenorganisation begründen und Projekte zur besseren Teilhabe durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten.

Sie erhalten eine

  • Anschubförderung für eine Migrantenselbstorganisation im Aufbau,
  • Einzelprojektförderung für Projekte, die Menschen mit Migrationshintergrund in unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen eine bessere Teilhabe ermöglichen,
  • Partnerprojektförderung für regionale Projekte zur Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung von Migrantenselbstorganisationen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • in der Anschubförderung bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 6.000 und
  • bei Einzel- und Partnerprojekten bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Arnsberg. Die Antragsfrist wird für jede neue Förderphase rechtzeitig bekanntgegeben.

Es wird empfohlen, das Online-Portal zu nutzen. Wenn Sie Ihren Antrag digital übermittelt haben, müssen Sie ihn zusätzlich per Post einreichen.

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