Förderprogramm

Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Arnsberg

Dezernat 201

Seibertzstraße 1

59821 Arnsberg

Weiterführende Links:
Förderung der sozialen Beratung von Geflüchteten in NRW Förderung NRW – Online-Antrag

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Fachkräfte für die soziale Beratung von Geflüchteten beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Beschäftigung von Fachkräften für die soziale Beratung von Geflüchteten innerhalb und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben in

  • Asylverfahrensberatungsstellen,
  • dezentralen Beschwerdestellen,
  • psychosozialen Erstberatungsstellen,
  • Rückkehrberatungsstellen,
  • regionalen Beratungsstellen,
  • psychosozialen Zentren.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Fortbildung und Stärkung des fachlichen Austausches des Beratungspersonals.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Der Förderhöchstsatz für Ihre Personalausgaben beträgt je nach Qualifikation jährlich zwischen EUR 53.300 und EUR 82.900 je geförderter Vollzeitstelle (Vollzeitäquivalent). Je Einrichtung sind bis zu 0,5 oder bis zu einem Vollzeitäquivalent förderfähig.

Ihre Sachausgaben sind je nach Einrichtung bis zu einer Höhe von EUR 5.000 zuwendungsfähig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal und schriftlich an die Bezirksregierung Arnsberg.

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