Kurztext
Wenn Sie ein kommunales Netzwerk und zielgruppenspezifischen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in Nordrhein-Westfalen planen, könnte diese Förderung für Sie in Frage kommen.
Volltext
Der Förderaufruf „Sportplatz Kommune 2.0“ steht Ihnen offen, wenn Sie Sportanbieterin oder Sportanbieter sind und Ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sportanbieterin oder Sportanbieter können gemeinnützige Sportvereine oder weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Zum Beispiel: Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, Träger in der Ganztagsbetreuung, eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Selbstständige mit nachgewiesener sportfachlicher Qualifikation zur Durchführung von Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten.
Es sollen Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für folgende Zielgruppen umgesetzt werden:
- Kinder im Elementarbereich,
- Kinder/Jugendliche im schulischen Bereich,
- Kinder/Jugendliche im außerschulischen Bereich,
- ältere Menschen oder
- vulnerable Gruppen.
Dieses Programm hat folgende Förderschwerpunkte:
- Grundsätzlich: Aufbau eines regionalen Netzwerkes, das die Zusammenarbeit relevanter Akteure im Sport in der Kommunalverwaltung und sozialen Einrichtungen stärkt sowie
- Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für die oben genannten Zielgruppen, um niedrigschwellige Zugänge zu Sport und Bewegung adressatengerecht zu gestalten oder
- Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote mit integrativem und inklusivem Charakter, um allen Zielgruppen den Zugang zu Sport und Bewegung zu ermöglichen oder
- Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote mit gezielter Ansprache von Menschen mit Einsamkeitserleben, um einsamkeitsreduzierend oder -vorbeugend zu wirken oder
- Förderung von Schwimmangeboten, einschließlich Ausbildung und Einsatz von Trainerinnen und Trainern sowie Schwimmassistenzen.
Geforderte Angebotsmerkmale sind:
- ohne (Sportvereins-) Mitgliedschaft zugänglich,
- kostenfrei oder -günstig,
- wohnortnah (in Bezug auf die Zielgruppe),
- barrierearme oder -frei erreichbare Bewegungsräume,
- regelmäßig (möglichst wöchentlich) stattfindende Angebote während des Projektzeitraums,
- nachhaltig (Angebote, die auch nach Ende der Förderung fortgeführt werden können).
Denkbare Sport- und Bewegungsräume sind:
- Sportstätte,
- Kindergarten, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege,
- Schule,
- öffentlicher Raum,
- Schwimmbad,
- Kinder- und Jugendzentrum,
- Seniorenzentrum und -hilfeeinrichtung, Alten- und Pflegeheim,
- virtuelle Sport- und Bewegungsräume (digitale Angebotsformate).
Die Förderhöhe liegt zwischen 5.000 EUR und 15.000 EUR pro Kalenderjahr. Die Förderquote liegt bei bis zu 100 % der beantragten förderfähigen Ausgaben. Die Förderung kann für die Schaffung von zielgruppenspezifischen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen für Kinder und Jugendliche, ältere Menschen und vulnerable Gruppen sowie für den Aufbau, die Absicherung oder die Verstetigung des örtlichen Netzwerks eingesetzt werden.
Bauliche Maßnahmen (zum Beispiel Neubau, Sanierung, Modernisierung von Sporthallen, -plätzen und -räumen) können nicht gefördert werden.