Förderprogramm

Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Städtebau & Stadterneuerung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Programme der Städtebauförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune städtebauliche Maßnahmen durchführen und abwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Gemeinde oder auch Gemeindeverband mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union bei der Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung im Rahmen der Programmkomponenten

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten sowie
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten.

Sie erhalten die Förderung für die Durchführung gebietsbezogener städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen als Gesamtmaßnahmen sowie auch für gebietsunabhängige Einzelvorhaben, dabei vor allem solche, die von erheblicher städtebaulicher Bedeutung sind, sich in ein städtebauliches Konzept einfügen und durch die wesentliche Ziele der städtebaulichen Erneuerung erreicht werden.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage jährlicher Programmausschreibungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Höhe der Arbeitslosigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde kann es Zu- und Abschläge von je 10 Prozent geben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für städtebauliche Einzelvorhaben müssen mindestens EUR 50.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.9. des Vorjahres an die zuständige Bezirksregierung.

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