Förderprogramm

Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums Struktur- und Dorfentwicklung Förderplattform Förderung.NRW

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum.

Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern,
  • Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
  • Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz,
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen,
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke,
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
  • Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen und
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Außerdem können Sie eine Förderung für Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien mit förderfähigen Gesamtkosten von höchstens EUR 20.000 erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers und von Art und Umfang der Maßnahme.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen über die Antragsplattform bei der zuständigen Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

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