Förderprogramm

Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Beratung, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.

Im Blankenfeld 4

46238 Bottrop

Weiterführende Links:
Beschäftigtentransfer Regionalagenturen NRW

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen Personal abbauen müssen und die Gründung einer Transfergesellschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zusätzlich zur Förderung der Arbeitsagentur die Kosten für Personal für Beratung (herausgehobene Projektmitarbeit) und flankierende Tätigkeiten (Projektmitarbeit) im Rahmen einer Transfergesellschaft.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber

  • maximal EUR 6.300 pro Stelle und Monat für Personal für herausgehobene Projektmitarbeit und
  • maximal EUR 6.060 pro Stelle und Monat für Personal für Projektmitarbeit.

Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe führt die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B. vor Antragstellung gemeinsam mit der Regionalagentur, dem Transferträger, dem abgebenden Unternehmen und der Arbeitsagentur ein Erstgespräch.

In der 2. Stufe erfolgen die Antragstellung und Beratung über die zuständige Regionalagentur und die G.I.B. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.

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