Förderprogramm

Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Aus- & Weiterbildung, Infrastruktur
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Bildungsträger an der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk beteiligt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pauschal 33,3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten je Lehrgangswoche und Teilnehmenden.

Für die zentrale Betreuung und Umsetzung des Programms beträgt der Zuschuss bis zu 100 Prozent der Standardeinheitskosten für den Personaleinsatz und des Pauschalsatzes für arbeitsplatzbezogene Ausgaben.

Sachausgaben für die technische Betreuung der Datenbank Cascade sind bis zu einem Höchstbetrag von EUR 40.000 förderfähig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bezirksregierung.

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