Förderprogramm

Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Inklusionsscheck“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Bezirksregierung Düsseldorf

Cecilienallee 2

40474 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Inklusionsscheck NRW soziales.web – Online-Antragsverfahren

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe verbessert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen, mit denen inklusive Prozesse gefördert werden.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Veranstaltungen,
  • Publikationen,
  • Ausstellungen,
  • Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Fortbildungen,
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt EUR 2.000 je Maßnahme.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme bis spätestens zum 30.9. des jeweiligen Kalenderjahres online und anschließend auch per Post an die Bezirksregierung Düsseldorf.

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