Förderprogramm

Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Digitalisierung, Mobilität
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Bezirksregierung Arnsberg – Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Verbesserung des Mobilitätssystems, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm in den Gemeinden des Landes.

Sie erhalten die Förderung für

  • Mobilitätskonzepte: Erstellung von integrierten kommunalen oder regionalen Mobilitätskonzepten, die sich mit Personen- oder Güterverkehren oder einer Kombination beider Verkehre befassen;
  • Studien: wissenschaftliche Studien zu aktuellen und bisher nicht untersuchten Fragestellungen und Zukunftsfragen der Mobilität;
  • Maßnahmen zur Digitalisierung;
  • Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln: Mobilstationen und Quartiersgaragen;
  • Mobilitätsmanagement: zielorientierte und zielgruppenspezifische Beeinflussung des Mobilitätsverhaltens mit koordinierenden, informatorischen, organisatorischen und beratenden Maßnahmen über die Verkehrsplanung hinaus;
  • Einführung von Sharing-Diensten: Carsharing- und Zweirad-Sharing-Dienste;
  • Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Stadtlogistik: Machbarkeitsstudien, City-Hubs und Mikrodepots, anbieterübergreifende Paketstationen, anbieterübergreifende Lade- und Lieferzonen, Softwarelösungen;
  • Evaluation: begleitende oder nachträgliche nutzenorientierte Evaluation zur Wirksamkeit Ihres Vorhabens.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Fall von Studien und Maßnahmen der Digitalisierung ist auch eine Förderung in Höhe von bis zu 100 Prozent möglich.

Für einzelne Förderbereiche gelten bestimmte Maximalbeträge.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. eines Jahres für das folgende Jahr bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein.

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