Förderprogramm

Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Kennedy-Ufer 2

50679 Köln

Tel: 0221 8090

Fax: 0221 8092200

Landschaftsverband Rheinland

Weiterführende Links:
Projektförderung – Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, um Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu errichten oder auszustatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung.

Sie erhalten die Förderung für

  • Neu- und Erweiterungsbauten,
  • Gebäudeerwerb und
  • Erstbeschaffung von mobilen Ausstattungsgegenständen für Werkstätten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Bagatellgrenze für Bau- oder Erwerbsvorhaben beträgt EUR 50.000, für die Förderung von Ausstattungsgegenständen EUR 10.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei dem für Sie zuständigen Landschaftverband: Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

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