Förderprogramm

Wiederaufbau nach Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Städtebau & Stadterneuerung, Wohnungsbau & Modernisierung, Mobilität
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Jürgensplatz 1

40219 Düsseldorf

Weiterführende Links:
Aufbauhilfen für Unternehmen Wiederaufbau – Rechtsgrundlagen und Hinweise Wiederaufbau.nrw Online-Förderportal Aufbauhilfe Forstwirtschaft nach Extremwetter Aufbauhilfe Landwirtschaft, Fischerei, Aquakultur

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Ihnen Schäden durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 in bestimmten Gebieten im Land Nordrhein-Westfalen entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Aufbauhilfen erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie beim Wiederaufbau von Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind.

Sie erhalten die Aufbauhilfe für die Beseitigung von Schäden

  • an Vermögenswerten von Unternehmen (Betriebsgelände, Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen, Lagerbeständen) und von Privatpersonen (Gebäude, Garagen, Stellplätze, Hausrat),
  • an land-, forst- und ähnlich genutzten oder fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen,
  • an städtebaulicher, sozialer und verkehrlicher Infrastruktur,
  • an wasser- und abfallwirtschaftlichen Einrichtungen sowie
  • an Kultureinrichtungen und Archiven.

Außerdem erhalten Sie die Aufbauhilfe für Einkommenseinbußen aufgrund einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. In besonderen Schadensfällen kann die Aufbauhilfe bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Für Schäden am Hausrat beträgt die Aufbauhilfe pauschal

  • bei Ein-Personen-Haushalten EUR 13.000,
  • bei Mehr-Personen-Haushalten (dazu zählen auch Wohngemeinschaften)
    • für die erste Person EUR 13.000,
    • für die zweite Person EUR 8.500,
    • für jede weitere dort gemeldete Person EUR 3.500.

Für Schäden am Vereinsinventar beträgt die Aufbauhilfe pauschal EUR 15.000.

Berücksichtigt werden Schäden ab EUR 5.000 (das gilt nicht bei Schäden am eigenen Hausrat), bei nichtkommunalen Trägern ab EUR 2.000.

Sie können bereits vor der Antragstellung, frühestens am 1.7.2021, mit der Beseitigung Ihrer Schäden begonnen haben.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag wie folgt ein:

  • als Privatperson und als Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie für Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen über das Online-Förderportal
  • als Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Selbstständige und Betreiber von Infrastruktur nach Beratung durch die zuständige Kammer beziehungsweise berufsständische Körperschaft bei der NRW.BANK
  • für Aufbauhilfen in der Landwirtschaft, für ähnliche Betriebe sowie für Fischerei und Aquakultur bei dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • für Aufbauhilfen in der Forstwirtschaft beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
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