Förderprogramm

Wohnviertel im Wandel

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Kommune
Fördergeber:

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
EFRE NRW – Wohnviertel im Wandel EFRE.NRW.Online-Portal

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune Wohnviertel, die von Entwicklungshemmnissen unterschiedlicher Art betroffen sind, durch Investitionen aufwerten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderen ökonomischen, sozialen, demografischen, städtebaulichen und ökologischen Herausforderungen. Schwerpunkt der Förderung sind Vorhaben in den Bereichen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“.

Sie erhalten die Förderung für investive Baumaßnahmen, vor allem die

  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken,
  • generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen),
  • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün) sowie
  • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder). 

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst reichen Sie bitte formlos Ihre Bewerbung mit den erforderlichen Anlagen und inklusive integriertem Handlungskonzept bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung ein. Beachten Sie dabei bitte die Einreichungsfristen. Erhalten Sie eine Förderempfehlung, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal einreichen.

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