Förderprogramm

Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Ansprechpunkt:

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Weiterführende Links:
Alleen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Alleen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Neuanlage, Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen,
  • eine anschließende 3-jährige Herstellungspflege,
  • einen für die Umsetzung notwendigen gemeindlichen Grunderwerb.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstförderung beträgt EUR 750,00 pro Baum.

Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die Bagatellgrenze EUR 12.500, für natürliche und juristische Personen EUR 2.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.

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