Förderprogramm

Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima-sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Niedersachsen, Bremen, Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Standort Hannover

Wunstorfer Straße 9

30453 Hannover

Weiterführende Links:
Informationsseite zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) (externer Link) Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Förderprogramm AUKM (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Die Förderung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Rahmen der ELER-Förderung umfasst eine gesamtbetriebliche Förderung (ökologischer Landbau) und weitere 23 Fördermaßnahmen für Acker- und Dauergrünlandflächen, welche insbesondere Beiträge zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der effizienten Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen sowie zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt leisten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)
vom: 28.08.2023 (Nds. MBl. S. 806)
geändert am: 13.08.2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 361, 371)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Service
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