Förderprogramm

Förderung einer nachhaltigen und umwelt-, klima- sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen (Richtlinie AUKM)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Niedersachsen, Bremen, Hamburg
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Standort Hannover

Wunstorfer Straße 9

30453 Hannover

Weiterführende Links:
Neue AUKM – Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen, Hamburg oder Bremen Vorhaben zur Erhaltung der Landschaft und der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg unterstützen Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei den folgenden Maßnahmen:

  • Einführung oder Beibehaltung extensiver, ressourcenschonender oder besonders umweltverträglicher Anbauverfahren,
  • gewässerschonende Landbewirtschaftung in bestimmten Gebieten,
  • klima- und moorschonende Bewirtschaftung sowie
  • naturschutzgerechte Landbewirtschaftung in bestimmten Gebieten, in denen der Arten- und Biotopschutz eine besondere Bedeutung haben.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in diesen Förderschwerpunkten:

  • „betriebliche Verpflichtung zum Ökologischen Landbau (BV)“,
  • „nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen (AN)“,
  • „Blüh- und Schutzstreifen (Ackerbrache), Hecken (BF)“,
  • „nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung (GN)“,
  • „besondere Maßnahmen zum Klimaschutz (BK)“ sowie
  • „Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG)“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme und der ermittelten Flächengröße ab. Die Höhe Ihres Zuschusses wird als Festbetrag pro Hektar ermittelt.

Ihre zuwendungsfähigen Kosten müssen bei mindestens EUR 250,00 im Jahr liegen, das ist die sogenannte Bagatellgrenze.

Sie können Ihren Antrag zu jeweils festgelegten Terminen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.

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