Förderprogramm

Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Kommune
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Domhof 1

31134 Hildesheim

Weiterführende Links:
Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die Einrichtung eines Senioren- und Pflegestützpunktes oder eines Seniorenstützpunktes in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie beim Aufbau von Senioren- und Pflegestützpunkten und von Seniorenstützpunkten.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Einrichtung und zum Betrieb von

  • Senioren- und Pflegestützpunkten (das sind Beratungsstellen, in denen die Aufgaben der Seniorenberatung und eines Pflegestützpunktes zusammengeführt werden) und
  • Seniorenstützpunkten (das sind Beratungsstellen zur Seniorenberatung in Gebietskörperschaften, in denen kein Pflegestützpunkt besteht).

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Projekte zur Digitalisierung der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen und der Seniorenstützpunkte Niedersachsen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, als kommunale Gebietskörperschaft, die im Jahr der Antragstellung Bedarfsweisungen erhält, bekommen Sie bis zu 80 Prozent, höchstens aber EUR 40.000 pro Jahr. Ihre Sachausgaben dürfen 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

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