Förderprogramm

Betreuung und Versorgung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Lüneburg
Team 4 SL1

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Weiterführende Links:
Hilfen für Familien mit behinderten, chronisch- und schwerstkranken sowie pflegebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwer erkrankter junger Menschen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur flächendeckenden Versorgung und Betreuung von schwerstkranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr beitragen.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung schwerstkranker Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener,
  • Maßnahmen zur Förderung oder Erhaltung der Fähigkeit der Familienangehörigen zur häuslichen Versorgung, Betreuung und Pflege,
  • Maßnahmen in Einrichtungen und bei ambulanten Anbietern sowie Modellprojekte von innovativem Inhalt zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen,
  • die Vernetzung von Angeboten, die einen nachhaltigen Bestand anstreben und erwarten lassen,
  • eine qualifizierte Fortbildung von Krankenpflege- und Pflegekräften sowie von Angehörigen der Zielgruppe,
  • bauliche und investive Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei Personalausgaben bis zu 80 Prozent und im Falle von wissenschaftlichen Begleitungen bis zu 100 Prozent,
  • bei Sachausgaben bis zu 100 Prozent für Honorare und bis zu 80 Prozent bei Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige

der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

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