Förderprogramm

Förderung von Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft (Richtlinien „Betriebliche Ressourceneffizienz“)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft Kundenportal NBank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben planen, um die Ressourceneffizienz in Ihrem Betrieb zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Ressourceneffizienz und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.  

Sie erhalten die Förderung für betriebliche Investitionen

  • in Maschinen und Anlagen in Ihrem Eigentum zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz und
  • zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten in Ihrem Eigentum im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung.

Außerdem können Sie als Forschungseinrichtung, die mit KMU zusammenarbeitet, eine Förderung für die Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse mit dem Fokus auf KMU in Niedersachsen erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.
  • Bei Ergänzung der Förderung aus Landesmitteln kann die Höhe des Zuschusses für betriebliche Investitionen bis zu 70 Prozent und für Studien und Ideenwettbewerbe bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
  • Der Zuschuss muss mindestens EUR 20.000 und kann für betriebliche Investitionen maximal EUR 1 Million und für Studien und Ideenwettbewerbe maximal EUR 100.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Sie können Ihren Antrag jährlich zu 2 Terminen stellen, die im Internet veröffentlicht werden.

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