Förderprogramm

Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen (Richtlinien Brachflächenrevitalisierung)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Brachflächenrevitalisierung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen zur Beseitigung von Umweltschäden sowie zur Revitalisierung und Erhöhung der nachhaltigen Nutzung von Brachflächen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Sanierung von Brachflächen einschließlich Flächen in Umwandlungsgebieten (Konversionsflächen).

Sie erhalten die Förderung vor allem für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten einschließlich erforderliche Detailplanungen, Überwachungsmaßnahmen und auch Gebäudeabbrüche.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“.

Der Zuschuss kann durch Landesmittel um bis zu 15 Prozent erhöht werden, abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als EUR 200.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Beachten Sie bitte, dass Antragsstichtage festgelegt werden können, die im Internet veröffentlicht werden.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?