Förderprogramm

Campusnetz-Richtlinie

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Forschung & Innovation (themenspezifisch), Infrastruktur, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
CampusNetz

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Campusnetze einrichten und nutzen wollen, um Prozess- und Organisationsinnovationen zur Anwendung digitaler Methoden oder Forschungsvorhaben zu digitalen Technologien und Geschäftsmodellen umzusetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Investitionen zur Bereitstellung und Nutzung von Funktechnologie, wenn Sie ein Campusnetz betreiben oder Forschungsvorhaben durchführen wollen.

Campusnetze sind

  • lokale, private Funknetze, deren Frequenznutzungsrechte von der Bundesnetzagentur auf Antrag vergeben werden, sowie
  • auf den ersteigerten Frequenzen der Mobilfunknetzbetreiber basierende und räumlich abgegrenzte Funknetze.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben im Bereich

  • Organisationsinnovation, das bedeutet die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens, und
  • Prozessinnovation, das ist die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen (einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software),

sowie im Fall von Forschungsprojekten für Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Beschaffung und die Auf- und Umrüstung von technischen Anwendungen, die das Campusnetz nutzen, wenn diese mit Prozess- oder Organisationsinnovationen zusammenhängen beziehungsweise zu Forschungszwecken erfolgen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Wenn Sie eine Förderung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erhalten, beträgt die Höhe des Zuschusses

  • für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 50 Prozent und
  • für große Unternehmen, die mit einem KMU zusammenarbeiten, bis zu 15 Prozent

der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 200.000.

Die Höhe der Förderung für industrielle Forschung auf Grundlage der AGVO beträgt bis zu 50 Prozent und für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 2 Millionen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen maximalen Fördersatz von bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Werden Sie auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert, beträgt die Höhe der Förderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 25.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.

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