Förderprogramm

Förderung Operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP Agri) Niedersachsen und Hamburg – ELER Förderung 2023–2027

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Niedersachsen, Hamburg
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Mars-la-Tour-Straße 1–13

26121 Oldenburg

Weiterführende Links:
EIP Agri Agrarförderung Niedersachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Hamburg oder Niedersachsen eine Operationelle Gruppe einrichten oder im Rahmen einer Operationellen Gruppe innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ in Niedersachsen und Hamburg.

Sie erhalten die Förderung für

  • die laufenden Ausgaben der Zusammenarbeit Ihrer OG und
  • Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten, die die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie im Gartenbau beinhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • für die laufenden Ausgaben der OG bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • für die Durchführung von Innovationsprojekten
    • bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für nicht gewerblich tätige Einrichtungen (wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gebietskörperschaften), Unternehmen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion sowie forstwirtschaftliche Unternehmen und land- und forstwirtschaftliche Berater und
    • bis zu 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen außerhalb der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion und der Forstwirtschaft und für gewerblich tätige Forschungseinrichtungen,
  • maximal jedoch EUR 500.000 je OG.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Reichen Sie bitte im Rahmen von Projektaufrufen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums zunächst Projektskizzen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, könnnen Sie Ihren Antrag bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.

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