Förderprogramm

Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen durch die Umsetzung kooperativer Entwicklungsvorhaben und Modellvorhaben (Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Regionalförderung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Ansprechpunkt:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Weiterführende Links:
Zukunftsregionen in Niedersachsen Zukunftsregionen in Niedersachsen – Projekte Kundenportal NBank

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in einer anerkannten Zukunftsregion in Niedersachsen investive oder nichtinvestive Vorhaben umsetzen wollen, die in Einklang mit dem Zukunftskonzept dieser Region stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben in anerkannten niedersächsischen Zukunftsregionen.

Sie erhalten die Förderung für investive und nichtinvestive kooperative Entwicklungs- und/oder Modellvorhaben in folgenden Handlungsfeldern:

  • regionale Innovationsfähigkeit,
  • CO2-arme Gesellschaft und Kreislaufwirtschaft,
  • biologische Vielfalt und funktionierende Naturräume,
  • Wandel der Arbeitswelt, Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe,
  • Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege,
  • Kultur und Freizeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses aus EFRE- und ESF+-Mitteln beträgt normalerweise bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ bei einer Laufzeit von grundsätzlich 36 Monaten.

Ihre zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen EUR 100.000 je Projekt betragen, im Fall von Gutachten, vorbereitenden Machbarkeitsstudien und Konzepten EUR 25.000 je Vorhaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Zuvor muss die Steuerungsgruppe der Zukunftsregion, in der Sie Ihr Vorhaben umsetzen möchten, Ihren Antrag prüfen.

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