Förderprogramm

Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Geschäftsbereich Förderung

Wunstorfer Landstraße 11

30453 Hannover

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur (externer Link) Informationen zur Förderung der Binnenfischerei (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur ökologische und nachhaltige Vorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei der nachhaltigen Entwicklung der Binnenfischerei und der Aquakultur.

Im Bereich Binnenfischerei erhalten Sie die Förderung für

  • Vorhaben zur Stärkung wirtschaftlicher, sozialer und ökologisch nachhaltiger Fischereitätigkeiten:
    • Diversifizierungen und neue Einkommensquellen,
    • Berufsausbildung zur Fischwirtin/zum Fischwirt,
    • Investitionen in Ausrüstung,
  • den 1. Erwerb eines Fischereifahrzeugs durch junge Fischerinnen und Fischer,
  • den Austausch oder die Modernisierung von Motoren von Fischereifahrzeugen,
  • Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und Ökosysteme:
    • Vorhaben in Natura-2000-Gebieten oder in Schutzgebieten unter anderen Rechtsakten,
    • direkte Besatzmaßnahmen zur Verbesserung der Bestandssituation geschützter Fischarten, Krebse sowie Neunaugen,
    • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der anerkannten Landesfischereiverbände, die zur fachlichen Qualifikation des mit Umsetzung der gesetzlichen Hegepflicht betrauten Personals in den Angelfischereivereinen dienen,
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
    • Vorhaben zu Forschung und Entwicklung von wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Lösungen für Probleme der Binnenfischerei,
    • Maßnahmen zur Verbesserung der Selektivität der Fanggeräte,
    • Vorhaben zur Bewertung und Optimierung von Bestandserhaltungsmaßnahmen für Fischarten.

Im Bereich Aquakultur erhalten Sie die Förderung für

  • Investitionen in den Neubau oder die Modernisierung von Produktionsanlagen, zur Erhöhung der Produktionskapazität, in die Digitalisierung, Mechanisierung und Effizienzsteigerung sowie zur Verbesserung der Produktqualität,
  • Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Sicherheit,
  • Investitionen, die der Tiergesundheit und dem Tierschutz in der Aquakultur dienen,
  • Maßnahmen zur Diversifizierung in der Aquakultur durch den Aufbau ergänzender Tätigkeiten, die eine Verbindung zum Kerngeschäft des Aquakulturunternehmens aufweisen,
  • Investitionen, die der Reduzierung und Vermeidung von Belastung und/oder Verschmutzung/Kontaminierung, insbesondere des Auslaufwassers, dienen und/oder die allgemeine Ressourcennutzung und speziell die Wassernutzung und Wasserqualität in der Aquakultur verbessern,
  • Investitionen, die die Energieeffizienz verbessern und/oder den Energiebedarf verringern,
  • Investitionen zur Stärkung der Aquakultur gegenüber dem Klimawandel und Erhöhung der Resilienz,
  • Ausgleichszahlungen für die Umstellung von einer konventionellen Aquakulturproduktion auf ökologische/biologische Aquakultur,
  • Betriebsberatungsdienste technischer, wissenschaftlicher, rechtlicher, ökologischer oder wirtschaftlicher Art, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit oder zur Verringerung der Umweltbelastung von Aquakulturunternehmen beitragen,
  • Ausgleichszahlungen für Mehrkosten und/oder Einkommensverluste durch eine Bewirtschaftung, die den Erhalt und die Verbesserung der Umwelt, der biologischen Vielfalt sowie die Erhaltung der Landschaft und traditioneller Merkmale von Teichgebieten einbeziehen, sowie außerdem
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
    • Vorhaben zur Forschung und Entwicklung von wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Lösungen für Probleme der Aquakultur und
    • Unterstützung von Netzwerken zum Wissenstransfer zwischen Aquakulturbetrieben mit Betriebssitz in Niedersachsen und Forschungseinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Größe der Antragstellerin und Antragstellers sowie der Art der Maßnahme und kann 10 Prozent bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei öffentlich-rechtlichen Antragstellerinnen und Antragstellern mindestens 10.000 EUR und bei privat-rechtlichen Antragstellerinnen und Antragstellern mindestens 5.000 EUR betragen, im Fall des 1. Erwerbs eines Fischereifahrzeugs durch junge Fischerinnen und Fischer sowie bei Austausch oder Modernisierung von Motoren von Fischereifahrzeugen grundsätzlich mindestens 6.250 EUR.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte postalisch bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Geschäftsbereich Förderung
Sachgebiet 2.1.3
Postfach 91 06 02
30426 Hannover

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich

  • kleine und mittlere Unternehmen der Binnenfischerei sowie bestehende und zu gründende kleine und mittlere Unternehmen der Aquakultur gemäß KMU-Definition der EU,
  • natürliche Personen,
  • Fischereigenossenschaften, anerkannte Landesfischereiverbände, Verbände der Erwerbsfischerei und andere nach § 54 Abs. 3 Niedersächsisches Fischereigesetz anerkannte Verbände,
  • wissenschaftliche, akademische oder technische Einrichtungen sowie
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Beachten Sie bitte, dass zu fördernde Vorhaben mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021–2027 im Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF-Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt worden sind.
  • Sie müssen Ihre Investitionen normalerweise in Niedersachsen tätigen.
  • Beinhaltet Ihre Maßnahme eine kommerzielle Komponente, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Vorhaben betriebswirtschaftlich rentabel ist.
  • Die Zweckbindungszeiten liegen bei Bauten und baulichen Anlagen bei 12, bei Maschinen und technischen Einrichtungen bei 5 Jahren ab Fertigstellung beziehungsweise Lieferung.
  • Beachten Sie bitte außerdem die spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Vorhaben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur in Niedersachsen
vom: 26.01.2024
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
– 102.3-65341-898/2023 –
– VORIS 79300 –

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur in Niedersachsen
vom: 02.09.2025
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
– 102.3-65341-898/2023 –
– VORIS 79300 –
Bezug: RdErl. v. 26.01.2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 51)
– VORIS 79300 –

Weblink zur Änderung der Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?