Förderprogramm

Förderung der Fließgewässerentwicklung (RL Fließgewässerentwicklung – FGE)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Standort Oldenburg

Ratsherr-Schulze-Straße 10

26122 Oldenburg

Weiterführende Links:
Fließgewässerentwicklung (FGE)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich mit geeigneten Maßnahmen für die Wiederherstellung oder den Erhalt der Fließgewässer in Niedersachsen einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Sie erhalten die Förderung für

  • naturnahe Umgestaltungen im Gewässer-, Böschungs- und Talauenbereich,
  • die Anlage von Gewässerentwicklungskorridoren, Gewässerrandstreifen sowie Schutzpflanzungen,
  • die Beseitigung und Umgestaltung ökologisch wirksamer Barrieren,
  • sonstige notwendigen Ausgaben, zum Beispiel für Planungen, Zweckforschungen, den notwendigen Grunderwerb oder Vorhaben zur Öffentlichkeitsarbeit und Fortbildung.

Auch für sogenannte kleine Vorhaben, die die Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie niederschwellig unterstützen, können Sie eine Förderung erhalten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für kleine Vorhaben beträgt Ihr Zuschuss maximal EUR 100.000.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.

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