Förderprogramm

Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Standort Hannover

Wunstorfer Straße 9

30453 Hannover

Weiterführende Links:
Forstliche Förderung in Niedersachsen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Maßnahme zur Verbesserung des Waldbestands in Niedersachsen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei forstwirtschaftlichen Vorhaben. Dies erfolgt mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie erhalten die Förderung für

  • die Erstaufforstung,
  • die naturnahe Waldbewirtschaftung sowie
  • die forstwirtschaftliche Infrastruktur.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihrer geplanten Maßnahme ab.

Bitte beachten Sie die Bagatellgrenze von EUR 1.000 je Antrag beziehungsweise von EUR 500,00 je Antrag für Jungbestandespflege.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der für Sie zuständigen Regionalstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Stichtage für die Antragstellung.

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