Förderprogramm

Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Standort Hannover

Wunstorfer Straße 9

30453 Hannover

Weiterführende Links:
Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen Projekte in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten innerhalb forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ). Dies geschieht teilweise mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).

Sie erhalten die Förderung für

  • die überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebots,
  • die Professionalisierung von Zusammenschlüssen sowie
  • die forstfachliche Betreuung mittleren und kleinen Waldbesitzes, das dem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss angehört, durch fachkundige Personen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt

  • für die Zusammenfassung des Holzangebots für die ersten 2 Erntefestmeter (Efm) je Hektar und Jahr EUR 2,00 pro Efm für bis zu 10 Jahre, mindestens jedoch EUR 2.500 je Antrag, und
  • für die forstfachliche Betreuung bis zu EUR 7,00 pro Hektar, maximal jedoch 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben und mindestens EUR 500,00 je Antrag.

Die Höhe Ihres Zuschusses für die Professionalisierung von Zusammenschlüssen beträgt

  • im 1. Jahr 90 Prozent,
  • im 2. Jahr 80 Prozent,
  • im 3. Jahr 70 Prozent,
  • im 4. Jahr 60 Prozent und
  • im 5. Jahr 50 Prozent

Ihrer Ausgaben für forstfachlich ausgebildetes Personal mit einer monatlichen Mindeststundenzahl von 40 Stunden je Fachkraft. Für die einmalige Erstellung eines Geschäftsplans erhalten Sie 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben über einen Zeitraum von 5 Jahren. Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

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