Förderprogramm

Förderung von Regionalen Initiativen und Kooperationen für Frauen am Arbeitsmarkt (RIKA)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine Koordinierungsstelle im Bereich Frauen und Wirtschaft aufbauen oder betreiben oder Arbeitsmarktprojekte für Frauen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Einrichtung und beim Betrieb von „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft“.

Sie erhalten außerdem eine Förderung für Einzelmaßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben durch regionale Ansätze zu verbessern (sogenannte RIKA-Projekte):

  • Projekte, die die gleichberechtigte Arbeitsmarktteilhabe von Frauen erhöhen, zum Beispiel durch Qualifizierung, Stabilisierung, Coaching und Aufstiegsförderung,
  • Projekte, die Frauen bei der Existenzgründung oder der Übernahme eines bestehenden Unternehmens (Unternehmensnachfolge) unterstützen,
  • Modellprojekte,
  • Unterstützung von Netzwerkarbeit im Sinne des Gleichstellungsziels.
  • interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsmaßnahmen mit Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern, die in mindestens einem weiteren Mitgliedstaat der Europäischen Union oder gegebenenfalls in einem Staat außerhalb der Europäischen Union ansässig sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise

  • im Programmgebiet „stärker entwickelte Region“ (SER) bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • im Programmgebiet „Übergangsregion“ (ÜR) bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten bei Koordinierungsstellen und normalerweise maximal 24 Monaten bei RIKA-Projekten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.

Die Antragstellung für Koordinierungsstellen erfolgt nach Projektaufrufen zu festgelegten Antragsstichtagen, die im Internet veröffentlicht werden. Anträge für RIKA-Projekte können Sie fortlaufend stellen.

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