Förderprogramm

Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
Niedersachsen
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Ansprechpunkt:

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Osnabrück

Team 6SL1

Iburger Straße 30

49082 Osnabrück

Weiterführende Links:
Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie planen, eine Sozialgenossenschaft zu gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt die Gründung von Sozialgenossenschaften.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • Mitgliederwerbung/Infoveranstaltungen,
  • Beratung/Begleitung zur Aufstellung des Businessplans und der Satzung,
  • Gründungsversammlung,
  • Erstellung des Gründungsgutachtens,
  • Eintragung in das Genossenschaftsregister,
  • Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände und spezielle Beratungen und Unterstützungsleistungen von anderen Stellen (unter anderem Architektenbüros, Bauämtern, Kammern, Steuerfachleuten, Notarinnen und Notaren).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

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